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Häufige Fragen zur Trauung

Kann man sich die Kirche, in der die Trauung stattfinden soll, selbst aussuchen?

Traditionell wird in der eigenen Wohnortgemeinde die kirchliche Trauung gefeiert. Eine andere Kirche wird vor allem dann gewählt, wenn ein persönlicher Bezug zu diesem Ort besteht oder wenn man dort auch die Feier ausrichten möchte.

Welche Pfarrerin oder welcher Pfarrer nimmt die Trauung vor, falls diese nicht in der Wohnortgemeinde stattfindet?

In der Regel begleitet Sie Ihre Pfarrerin oder Ihr Pfarrer am Wohnort nach Möglichkeit auch in der Kirche, in der Sie heiraten möchten. Sollte dies nicht möglich sein, betreut Sie die Pfarrerin oder der Pfarrer an Ihrer Hochzeitskirche. In diesen Fällen wird von der zuständigen Wohnortgemeinde eine Bescheinigung ausgestellt (Dimissoriale).

Was kostet eine kirchliche Trauung?

Generell ist die kirchliche Trauung für jedes Mitglied der evangelischen Kirche kostenlos. Lediglich die Auslagen für Orgel- und Küsterdienste werden von manchen Gemeinden erhoben. Bei Sonderwünschen, etwa in der musikalischen Gestaltung, oder bei Trauungen in einer anderen Gemeinde fallen meist höhere Kosten an.

Können Geschiedene evangelisch getraut werden?

Eine evangelische Trauung ist auch nach einer Scheidung im Rahmen eines Segensgottesdienstes, der sich auf die neu geschlossene Ehe bezieht, möglich.

Kann ein Paar getraut werden, wenn die Braut oder der Bräutigam nicht evangelisch sind?

Eine evangelische Trauung ist möglich, wenn entweder die Braut oder der Bräutigam Mitglied der evangelischen Kirche ist. Bitte klären Sie im Gespräch mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer, was dies für Ihre Trauung bedeutet.

Und wenn Braut und Bräutigam aus der Kirche ausgetreten sind?

In diesem Fall ist eine kirchliche Trauung nicht möglich. Die Heirat kann jedoch der Anlass sein, wieder in die Kirche einzutreten. Nähere Informationen erhalten Sie in jedem Gemeindebüro und in den Wiedereintrittsstellen der evangelischen Kirche.

Was ist, wenn Braut oder Bräutigam nicht getauft ist?

Die Vorbereitungen zu einer kirchlichen Trauung sind eine gute Gelegenheit für Brautpaare, über die gemeinsamen Glaubens- und Wertvorstellungen zu reden. Möglicherweise löst dies bei dem nicht getauften Partner/der nicht getauften Partnerin den Wunsch aus, Teil dieser Gemeinschaft zu werden und sich taufen zu lassen. Die Taufe ist auch im Erwachsenenalter jederzeit möglich.

Was versteht man unter einer „ökumenischen Trauung“?

Eine evangelische Trauung wird unter Mitwirkung des katholischen bzw. orthodoxen Geistlichen, oder eine katholische Trauung unter Mitwirkung der oder des evangelischen Geistlichen gefeiert. Bei der evangelischen Trauung muss der katholische Ehepartner zuvor bei seiner katholischen Wohnortgemeinde eine Genehmigung einholen (so genannte Dispens).

Was ist, wenn einer der Partner einer nichtchristlichen Religion, wie z.B. dem muslimischen Glauben, angehört?

In diesem Fall kann im Traugespräch geklärt werden, ob der oder die nichtchristliche Partner/in ein Versprechen in einem christlichen Gottesdienst ablegen möchte. Das gleiche gilt, wenn einer der Partner erklärtermaßen atheistisch eingestellt ist. Die Pfarrerin bzw. der Pfarrer schlägt Ihnen gerne für diese Situation geeignete Formulierungen vor.

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